1.8. Ordner grau, «Y.________ Ltd. / D.________ AG» (Ass.-Nr. 1027); 2. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Beschlagnahme der folgenden Gegenstände aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils: 2.1. EY.________ (Auto) .________ inkl. 2 Schlüsselbund, Abdeckhaube und Ladegerät; 2.2. EZ.________ (Auto) .________ inkl. 2 Schlüssel;