7. Die Zivilklage der Privatklägerin 10, M.________ AG in Liquidation, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO gutgeheissen und A.________ wird verurteilt, der M.________ AG in Liquidation CHF 2'588'590.00 zu bezahlen. 8. A.________ wird zur Bezahlung einer Parteientschädigung von total CHF 130'317.00 (inkl. MWSt.) an die Privatklägerinnen 1 und 3-10 verurteilt (Art. 433 Abs. 1 StPO). 9. Die Zivilklage der Privatklägerin 11, N.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen.