[Festsetzung der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ unter Rück- und Nachzahlungspflicht zu Lasten des Beschuldigten] V. 1. Die Zivilklage der Privatklägerin 1, D.________ AG in Liquidation, vgt., wird abgewiesen. 2. Die Zivilklage der Privatklägerin 4, G.________ AG in Liquidation, vgt., wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO gutgeheissen und A.________ wird verurteilt, der G.________ AG in Liquidation CHF 986'223.00 zu bezahlen.