_ AG in Liquidation haben im Rahmen der Klageanmeldung / Konstituierung vom 19. Juli 2019 Zivilklagen in Aussicht gestellt, erstinstanzlich jedoch auf die adhäsionsweise Geltendmachung von Zivilansprüchen verzichtet (pag. 14 002 037 ff. und pag. 18 781). Sie werden entsprechend im Urteilsdispositiv und in der vorliegenden Urteilsbegründung als «Strafklägerin 1 / Anschlussberufungsführerin 2» und «Strafklägerin 2 / Anschlussberufungsführerin 5» aufgeführt.