I. Änderung der Parteibezeichnungen Die F.________ AG in Liquidation und die I.________ AG in Liquidation wurden bis zur Berufungsverhandlung als «Straf- und Zivilklägerin 2» und «Straf- und Zivilklägerin 5» bezeichnet, was es erlaubte, die neun durch Rechtsanwalt E.________ vertretenen Gesellschaften «Straf- und Zivilklägerinnen 1-9 / Anschlussberufungsführerinnen 1-9» zu nennen. Die F.________ AG in Liquidation und die I.________ AG in Liquidation haben im Rahmen der Klageanmeldung /