Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. August 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 6. Dezember 2019 in Bern, durch Verursachen von vermeidbarem Lärm durch zu schnelles Anfahren/Beschleunigen (Kavalierstart), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 415.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: