Der Beschuldigte schätzte jedoch die Distanz zum zivilen Polizeifahrzeug, welches bereits im Kreisverkehr drin war, falsch ein. Er fuhr derart nahe vor das Polizeifahrzeug, dass dieses abbremsen musste, um eine seitliche Kollision (gemeint in die Seite des Fahrzeugs des Beschuldigten) zu verhindern und zu hupen begann. III. Rechtliche Würdigung 14. Gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG wird mit Busse bestraft, wer die Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrats verletzt. Wo es das