_ befand sich inmitten einer anderen Kontrolle, als sich der streitige Vorfall ereignete. Dies spricht ebenfalls dagegen, dass er extra anhielt, um den Beschuldigten grundlos zurechtzuweisen. Weiter ist anzumerken, dass Hupen im Schweizerischen Strassenverkehr (mit einigen vorliegend nicht relevanten Ausnahmen) eine spontane Reaktion darstellt, mit der reflexartig auf Gefahr reagiert wird. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass der Polizist C.________ die Hupe betätigt hätte, wenn der Beschuldigte ein gefahrenloses Fahrmanöver ausgeführt hätte.