___ und des Beschuldigten schlicht noch nicht in der Lage, eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass es in einer solchen Situation weitere Zeugen, welche etwas zur Sachverhaltsermittlung beitragen können – und den Beschuldigten notabene be- oder entlasten können – vorladen kann resp. sogar muss.