Er habe die Lücke als genügend gross eingeschätzt. Ein Abbremsen des Polizeifahrzeugs wäre nicht nötig gewesen (Schriftliches Argumentarium pag. 54). Im Ergebnis beschränkt sich das Beweisthema somit auf die Frage, ob die Lücke zwischen den beiden Fahrzeugen genug gross gewesen ist oder ob der Beschuldigte das Polizeifahrzeug in seiner Fahrt behinderte, als er in den Kreisverkehr reinfuhr. 9. Vorbringen des Beschuldigten Zusammengefasst begründet der Beschuldigte seine Berufung wie folgt (pag. 111