C.________ zeigte den Richtungswechsel mittels Blinken an. Das Polizeifahrzeug und der Wagen des Beschuldigten kreuzten sich, kamen zum Stehen und der Polizist C.________ begann zu hupen. Der Beschuldigte hielt an, kurbelte die Fensterscheibe herunter und rief etwas. Darauf erklärte ihm der Polizist, dass er sich verkehrsregelwidrig verhalten habe und stellte ihm die Einreichung einer Strafanzeige in Aussicht. Der Beschuldigte antwortete mit «Machen Sie das». Die Anweisung weiterzufahren, damit der Polizist sein Kennzeichen notieren könne, befolgte er. Am folgenden Morgen wurde der Beschuldigte von C._____