7. Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte fuhr am Freitag, 6. Dezember 2019 gegen Mittag mit seinem Personenwagen B.________ J vom Stadtzentrum (H.________/I.________) herkommend zum doppelspurigen H.________-Kreisel und wollte diesen geradeaus Richtung J.________ wieder verlassen (2. Ausfahrt). Er befand sich dabei zunächst auf der linken Fahrspur und wechselte von dieser dann auf die äussere, rechte Spur. Von J.________ herkommend befand sich im Kreisverkehr auf der inneren Spur bereits ein ziviles Polizeifahrzeug, welches den Kreisverkehrsplatz Richtung G.________(Weg)/Autobahn verlassen wollte (3. Ausfahrt).