das schriftliche Verfahren an. Gleichzeitig gab sie dem Beschuldigten Gelegenheit, innert 20 Tagen eine schriftliche Berufungsbegründung einzureichen oder die anlässlich der Berufungserklärung vom 6. Oktober 2020 eingereichte Darstellung zu ergänzen (pag. 119). Der Beschuldigte liess sich in der Folge nicht mehr vernehmen. 3. Antrag des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragt oberinstanzlich eine «Neubeurteilung des Sachverhalts in Form eines vollumfänglichen Freispruchs mangels für eine Verurteilung nötiger Belege» (pag. 113).