1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 750.00 und Auslagen von CHF 25.00, insgesamt bestimmt auf CHF 775.00. [...] Wird eine schriftliche Begründung verlangt oder nötig, entsteht eine Gebühr von CHF 600.00. 2 [Eröffnungsformel]