8) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 20), fand am 23. Juni 2020 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 44 ff.). Am 24. August 2020 kam es zur Fortsetzungsverhandlung (pag. 72 ff.). Mit Urteil vom selben Tag (pag. 82 ff.) erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 06.12.2019 in Bern durch Verursachen von vermeidbarem Lärm durch zu schnelles Anfahren / Beschleunigen (Kavalierstart),