1. Erstinstanzliches Urteil Mit Strafbefehl vom 24. Januar 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch a) Nichtbelassen des Vortritts bei Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz und b) Verursachen von vermeidbarem Lärm durch zu schnelles Beschleunigen/Anfahren (sog. Kavalierstart) zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 4). Nachdem der Beschuldigte fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 8) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.