Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit total CHF 5’772.70. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 5'772.70 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ die Differenz der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 7'092.05, ausmachend CHF 1'319.35, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).