Innerhalb des leichten Falles ist der Deliktsbetrag als recht hoch zu betrachten, wobei hier ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass im Bereich der Sozialhilfe bzw. Sozialversicherung je nach Zeitspanne relativ schnell hohe Beträge zusammenkommen. Auch die Deliktsdauer von 16 Monaten erscheint recht lang, wobei die Beschuldigte in den Monaten August bis Oktober 2017 ihre Arbeitsleistungen für das K.________ angegeben und damit zumindest einen Teil des nebenbei erzielten Einkommens korrekt deklariert hat (pag. 163 ff.). Leicht verschuldensmindernd wirkt sich die Art und Weise der Tatbegehung aus.