Der unrechtmässig erhaltene Betrag verteilte sich über 16 Monate (Oktober 2016 bis Januar 2018), in denen die Beschuldigte ihre Arbeitsleistungen für diverse Arbeitgeber bzw. das hierbei erzielte Erwerbseinkommen verschwiegen respektive in den monatlichen Formularen «Angaben der versicherten Person» sowie im Antrag auf Sozialleistungen vom 25. Oktober 2016 nicht korrekt angegeben hat. Innerhalb des leichten Falles ist der Deliktsbetrag als recht hoch zu betrachten, wobei hier ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass im Bereich der Sozialhilfe bzw. Sozialversicherung je nach Zeitspanne relativ schnell hohe Beträge zusammenkommen.