Eigenen Angaben zufolge befand sie sich am 23. November 2020 in Kurzarbeit und erzielte ein Einkommen von monatlich netto CHF 2'600.00 (pag. 510). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie noch weitere Arbeitgeber an (pag. 421, Z. 19 ff.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten wirken sich neutral auf die Strafe aus.