17. Mehrfache Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz 17.1 Vorgehensweise Die mehrfache Widerhandlung gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz stützt sich auf denselben Anklagesachverhalt, weshalb diese nachfolgend zusammengefasst beurteilt wird. Auszugehen ist hierbei von Ziff. I.2.3. der Anklageschrift bzw. Ziff. II.2.2. des erstinstanzlichen Dispositivs (Bezug unberechtigter Leistungen der Arbeitslosenkasse in den Monaten Dezember 2015 bis Mai 2016). Die hierfür ausgefällte Strafe ist aufgrund der mehrfachen Begehung (März 2014, Ziff.