148a StGB bekannten Fällen (relativ ähnlich aber: Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 254 vom 19. Januar 2021). So hat die Beschuldigte beispielsweise keine Urkunden gefälscht, wie dies der Beschuldigte im Urteil der 1. Strafkammer SK 19 62 vom 7. November 2019 tat. Anders als in dem Urteil des Bundesgerichts 6B_1161/2019 vom 13. Oktober 2020 zugrundeliegenden Sachverhalt hat die Beschuldigte auf Konfrontation mit den unvollständigen Angaben nichts verschwiegen.