Die Beschuldigte besuchte eine Infoveranstaltung bei der N.________, hatte regelmässige Termine beim RAV und erhielt – gemäss eigenen Angaben – etwa auch beim Ausfüllen der Steuererklärung Unterstützung von ihrer Nachbarin. Sie hätte damit die Möglichkeit gehabt, allfällig bestehende Unklarheiten durch eine Nachfrage bei den offiziellen Stellen zu klären oder ihre Bekannten bzw. Familienmitglieder zu Rate zu ziehen. Die Beschuldigte musste aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und der in den Formularen gestellten Fragen damit rechnen und in Kauf nehmen, dass aufgrund der fehlenden Angaben zu hohe Taggelder ausgerichtet werden könnten.