13.3 Subsumtion unter den Tatbestand Indem die Beschuldigte auf den monatlich auszufüllenden Formularen ihre mehr oder weniger regelmässigen O.________ für verschiedene Arbeitgeber jeweils nicht angab, hat sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung unvollständige Angaben gemacht. Aufgrund dieser (fehlenden) Angaben richtete die Arbeitslosenkasse M.________ der Beschuldigten höhere Leistungen aus, als sie es in Kenntnis der besagten Arbeitsleistungen bzw. Einkünfte getan hätte. Die Arbeitslosenversicherung irrte sich aufgrund der unvollständigen Angaben der Beschuldigten über deren