geben an, da eine einmalige Rückzahlung von Kinderzulagen verschwiegen worden sei, die beschuldigte Person die Lohnabrechnungen immer korrekt eingereicht und eine schwierige familiäre und finanzielle Lage bestanden habe (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB200113 vom 10. September 2020). Das Bundesgericht hielt demgegenüber fest, dass bei einem über zwei Monate erzielten Deliktsbetrag von rund CHF 4'500.00 kein leichter Fall anzunehmen sei, da auch nach der Aufdeckung nochmals Einkünfte verschwiegen und wahrheitswidrige Angaben gemacht worden seien bzw. damit nicht bloss eine geringe kriminelle Ener-