Dies ergibt sich auch aus der bisherigen (allerdings noch spärlichen) bekannten Gerichtspraxis. So hat das Zürcher Obergericht bei einem über zwei Monate erzielten Deliktsbetrag von rund CHF 6'000.00 einen leichten Fall angenommen, zumal die beschuldigte Person einer ordentlichen Arbeitstätigkeit nachgegangen sei, keine Anstrengungen zur Vertuschung unternommen und sich überdies in einer finanziellen und emotionalen Not befunden habe (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB190071 vom 3. Oktober 2019).