8 und Ziele nachvollziehbar seien. Die Beschuldigte habe über einen Zeitraum von 16 Monaten allmonatlich Formulare ausgefüllt und ihre als P.________ erzielten Zwischenverdienste verschwiegen. Dadurch habe sie unrechtmässige Leistungen im Umfang von CHF 22'198.65 erzielt. Dieser Deliktsbetrag übersteige die von der Konferenz der schweizerischen Staatsanwälte (SSK) empfohlene Grenze von CHF 3'000.00 um ein Vielfaches.