Teilweise wurden die erzielten Einkünfte denn auch korrekt deklariert, was einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Höhe der ausbezahlten Leistungen hatte (vgl. die Monate August bis Oktober 2017, pag. 162 ff.). Soweit ferner Sprachschwierigkeiten geltend gemacht werden, kann dem mit Verweis auf den jahrelangen Bezug von Arbeitslosengeldern und die Möglichkeit der Rückfrage bei verschiedenen Personen nicht gefolgt werden. Im-