6 mulare ausfüllen und allfällige Einkünfte melden bzw. deklarieren. Dass die Beschuldigte, wie sie sagte, nicht oder zumindest nicht gut Deutsch lesen und schreiben kann und ihre Arbeitgeber ihr beim Ausfüllen dieser Formulare geholfen respektive diese teilweise gar selber ausgefüllt haben (pag. 141 Z. 31 ff. und Z. 45 f.), erachtet die Kammer durchaus als möglich.