Sie habe ihr Einkommen bei der Steuerverwaltung stets deklariert und die ihr nicht zustehenden Gelder bereits zurückbezahlt. Ausserdem habe sie sich mit zunehmendem Zeitablauf immer mehr darauf verlassen können, dass die Nichtmeldung korrekt gewesen sei. Allein deshalb sei der Gesamtdeliktsbetrag zustande gekommen (pag. 526).