331 Z. 87 ff.). Was diese 20% ungefähr ausgemacht habe, sei von ihr nicht genau berechnet, sondern geschätzt worden (pag. 423 Z. 10 ff.). Die Frage der Vorinstanz, wie es dazu gekommen sei, dass sie die Formulare ab 2013 nicht mehr korrekt ausgefüllt habe, nachdem es zwischen 2003 und 2012 gemäss Akten zu keinen Unregelmässigkeiten gekommen sei, beantwortete die Beschuldigte dahingehend, dass die Formulare jeweils von den R.________ ausgefüllt und ans RAV geschickt worden seien (pag. 423 Z. 43 ff.).