25 f.) verwiesen werden. Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass die Arbeitslosenkasse für den massgeblichen Zeitraum einen Betrag von CHF 22'198.65 zurückforderte (wobei nach Addition der entsprechenden Beträge gemäss Rückforderungsabrechnungen [pag. 33 ff.] bzw. der Excel-Berechnung [pag. 24] ein Betrag von CHF 22'207.65 resultiert). Zu erwähnen ist bereits an dieser Stelle, dass die Beschuldigte den von der Arbeitslosenversicherung zurückgeforderten Betrag von CHF 22'198.65 bereits vollständig zurückbezahlt hat (pag. 422, Z. 18 ff., pag. pag. 443 ff.).