Bei den angeklagten Nichtmeldungen handelt es sich um O.________, welche die Beschuldigte mehr oder weniger regelmässig ausführte (vgl. etwa pag. 88, pag. 90, pag. 92 ff., pag. 106, pag. 112 ff.). Für die Berechnung der zwischen Oktober 2016 und Januar 2018 zu viel erbrachten Leistungen kann auf die Korrekturübersichtstabelle der Arbeitslosenkasse M.________ (pag. 24), auf ihre entsprechenden Abrechnungen (pag. 143 ff.) und Rückforderungen (pag. 33 ff.) sowie auf das von ihr verfasste Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft vom 27. Mai 2019 (pag. 25 f.) verwiesen werden.