und I.________ sowie die J.________ AG erzielt zu haben, welches sie wissentlich und willentlich in ihrem Antrag auf Sozialleistungen vom 25. Oktober 2016 und in ihren wiederkehrenden monatlichen Angaben als versicherte Person nicht angegeben hat. So habe sie die Arbeitslosenkasse über ihre Erwerbstätigkeit getäuscht und wissentlich sowie willentlich unberechtigte Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Gesamtbetrag von CHF 24'105.65 erwirkt (pag. 390).