3 Die Verteidigung stellte namens und auftrags der Beschuldigten mit Stellungnahme vom 14. Januar 2021 folgende Anträge (pag. 526): 1. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Das vorinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Juli 2020 sei zu bestätigen. 3. Der Kanton Bern sei zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 4. Das Honorar für die amtliche Anwältin sei gemäss Kostennote festzusetzen.