3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 16. November 2020 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 512) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten (pag. 508 ff.) eingeholt. 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 15. Dezember 2020 folgende Anträge (pag. 515; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Juli 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als