im März 2014, in der Zeit von Dezember 2015 bis Mai 2016 sowie in der Zeit von August 2016 bis September 2016) schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 1'920.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zur Bezahlung einer Verbindungsbusse von CHF 480.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung).