1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Juli 2020 stellte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, angeblich begangen in der Zeit von Oktober 2016 bis 13. Juli 2017 in D.________, und wegen Widerhandlungen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, angeblich begangen im Februar 2013 in D.________, zufolge Verjährung ein. Dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.