75 Es wird festgestellt, dass die Strafe am 5. August 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 41'852.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und ohne Kosten für die unentgeltliche Rechtsbeiständin).