__ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 2'949.50, zu erstatten, wenn er in günstige wirtschaftliche Verhältnisse gelangt (Art. 138 Abs. 2 i.V.m. Art. 426 Abs. 4 StPO und Art. 433 Abs. 1 StPO). 31.2 Oberinstanzliches Verfahren 31.2.1 Amtliche Entschädigung der Verteidigung Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Rechtsanwalt B.________ wird gemäss der für angemessen erachteten Kostennote vom 1. Juli 2021 (pag. 11633 ff.) bestimmt. Folglich wird Rechtsanwalt B._____