70 Gerade der letztgenannte Vergleichsfall zeigt, dass die Tragweite mit dem vorliegend zu beurteilenden Fall nicht vergleichbar ist, weshalb eine Genugtuung von CHF 30'000.00 als zu hoch erscheint – auch mit Blick darauf, dass der Vorwurf der Vergewaltigung, evtl. Ausnützung der Notlage, als nicht erwiesen erachtet wurde.