Indessen ist es zu keiner physischen Gewalt gekommen. Der Privatklägerin 1, welche während fünf Wochen arbeiten musste, wurde eine Genugtuung von CHF 7'000.00 zugesprochen, die Privatklägerin 2, welche drei Wochen länger zur Arbeit gezwungen wurde, erhielt eine Genugtuung von CHF 8'000.00. - Mit Urteil SK 19 57 vom 6. März 2020 wurde den Frauen, die mehrere Monate festgehalten, von Bordell zu Bordell weitergegeben wurden, zuerst CHF 30'000.00 abarbeiten und 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung stehen mussten eine Genugtuung von CHF 30'000.00 zugesprochen.