Der Beschuldigte wendete Gewalt an (sie wurde unter anderem mehrfach geschlagen), um sie zur Prostitution auf dem Strassenstrich zu zwingen. Zudem behielt der Beschuldigte 100 % ihrer Einnahmen und lebte davon. - Im Fall SK 19 196 vom 14. Februar 2020 ging es um Opfer, die keine Selbstbestimmung hatten und zuerst Schulden von CHF 30'000.00 abbezahlen und anschliessend 50 % ihrer Einnahmen abgeben mussten. Indessen ist es zu keiner physischen Gewalt gekommen.