In dem von der Vorinstanz zitierten Fall vom 19. Juli 2012 (SB110481-o/U7/eh, Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich), wonach es um Menschenhandel, Förderung der Prostitution und mehrfache sexuelle Nötigung ging, wurde der Privatklägerin eine Genugtuung von CHF 30'000.00 zugesprochen. Der Beschuldigte wendete Gewalt an (sie wurde unter anderem mehrfach geschlagen), um sie zur Prostitution auf dem Strassenstrich zu zwingen.