Die zitierten Berichte zeigen vor allem, dass die Privatklägerin bereits als traumatisiertes Mädchen – und zwar nicht vom Beschuldigten traumatisiert, sondern von ihrem Vater, resp. ihrer eigenen Familie, die sie im Stich gelassen hatte – in die Schweiz kam. Es ist nicht erwiesen, dass die Reise in die Schweiz und die vier Tage Prostitution Ursache und Grund für ihre psychischen Probleme sein können. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie durch die Erlebnisse mit dem Beschuldigten zusätzlich traumatisiert wurde und hier nun endlich ihre Traumata – vor allem auch aus ihrer Kindheit und Jugendzeit – behandelt worden sind.