handel in der Schweiz ergangene Leiturteil SK 19 57 der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 06.03.2020). Zum anderen ist vorliegend den sexuellen Übergriffen erhebliches zusätzliches Gewicht beizumessen, insbesondere dem mit brachialer physischer Gewalt erzwungenen, in seiner konkreten Ausführung stark traumatisierenden und demütigenden Oralverkehr.