Aufgrund der traumatischen Erlebnisse und dem ungeklärten Aufenthaltsstatus habe die Privatklägerin erschwerte Bedingungen in der Arbeitsintegration. Trotz ihrer schwierigen Geschichte habe dies es geschafft, in der Schweiz Tritt zu fassen und sich zu integrieren. Eine Abweisung des Härtefallgesuchs könnte schlimme Folgen für ihr Leib und Leben haben, zumal sie psychisch wieder in ein grosses Loch stürzen könnte.