Gemäss dem Bericht des BC.________ vom 10.11.2017 (pag. 11287 f.) hat die Privatklägerin eine bemerkenswerte persönliche Entwicklung durchgemacht. Früher habe sie sich nicht viel zugetraut und wiederholt körperliche Beschwerden ohne nachweislichen Grund gehabt. Sie habe kaum gewagt, für sich einzustehen und ein geringes Selbstwertgefühl gehabt. Inzwischen wisse sie, was sie wolle und könne Ziele formulieren, an denen sie arbeite. Sie habe wieder Vertrauen in die Menschen in ihrem Umfeld geschöpft und eine grosse Portion Selbstvertrauen gewonnen. Der ungeklärte Aufenthaltsstatus blockiere sie.