Nach einer instabilen Phase mit psychiatrischem Aufenthalt sei es im Juni 2014 zu einer Beruhigung gekommen und die Privatklägerin habe sich in der Wohngruppe gut integriert. Zur weiteren Umplatzierung im Januar 2016 sei es gekommen, weil die Privatklägerin eine engere sozialpädagogische Begleitung auf dem Weg zu mehr Selbständigkeit und beruflicher Integration benötigt habe. Trotz psychisch instabilen Phasen habe ein stabiles Betreuungssetting aufgebaut werden können. Dank einem Deutschkurs habe sie sich nach kurzer Zeit in Deutsch verständigen