25.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann auf die Ausführungen unter Ziff. 24 hiervor und damit auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden. Diese sind neutral zu werten. 25.4 Höhe des Tagessatzes und Strafvollzug In Übereinstimmung mit der Vorinstanz wird die Höhe des Tagessatzes aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten auf CHF 30.00 festgelegt. Auch bezüglich der fehlenden ungünstigen Prognose ist der Vorinstanz zu folgen und die Voraussetzungen für einen bedingten Vollzug der Geldstrafe zu bejahen.